vent immobilien Leistungsanspruch

Ähnlich wie bei einem alten Auto sollten sich Eigentümerinnen und Eigentümer auch bei Immobilien fragen: Lohnt sich die nächste Reparatur noch? Oder ist es wirtschaftlich klüger, darauf zu verzichten? Allgemein gilt: Solange die Immobilie bewohnt ist, sind technisch notwendige Instandhaltungsmaßnahmen Pflicht. Dazu gehören unter anderem die Behebung von Feuchtigkeitsschäden und die Reparatur einer kaputten Heizung. Sofortiger Handlungsbedarf besteht auch, wenn Menschen durch Mängel am Haus – etwa durch lose Dachziegel – gefährdet werden können. Denn ansonsten haften Eigentümerinnen und Eigentümer im Schadensfall.

Nicht modernisieren, wenn innerhalb der nächsten fünf Jahre verkauft werden soll!

Anders verhält es sich, wenn sich die Immobilie in einem allgemein guten Zustand befindet und lediglich eine Modernisierung vertragen könnte. Der Umbau von Küchen und Bädern oder der Wechsel zu einem energieeffizienteren Heizsystem sind in der Regel keine lohnenden Investitionen. Wer innerhalb der nächsten fünf Jahre verkaufen möchte, sollte solche Maßnahmen lieber nicht mehr durchführen. Sie zahlen sich beim Verkauf nicht aus.

Wenig Einfluss auf die Bewertung der Immobilie!

Lage, Größe und Baujahr sind die entscheidenden Faktoren bei der Bewertung von Immobilien.

Deshalb tragen Modernisierungsmaßnahmen in der Regel nicht dazu bei, einen signifikant höheren Verkaufspreis zu erzielen. Häufig ist es so, dass die Käuferinnen oder Käufer ganz eigene Vorstellungen von der Immobilie haben und ohnehin vor dem Einzug selbst modernisieren möchten. Oder das Haus weicht nach dem Verkauf einem Neubau. Dann wären die Investitionen der letzten Jahre vollkommen umsonst und die Enttäuschung groß.

Möchten Sie wissen, ob sich bauliche Maßnahmen an Ihrer Immobilie lohnen? Wir beraten Sie gern, kennen den Immobilienmarkt ganz genau und können einschätzen, welche Ausgaben sich lohnen. So können Sie sicher sein, dass Sie Ihr Geld nicht zum Fenster herauswerfen.