Wir (Vent Immobilien Bad Saarow) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:

Gesetz des Landes Brandenburg zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Brandenburgisches Behindertengleichstellungsgesetz - BbgBGG) und Brandenburgische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV)

Website

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.vent-immobilien.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:

VENT-Immobilien
Fürstenwalder Chaussee 3b
15526 Bad Saarow
Telefon: 033 63 158 130
Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

https://www.vent- immobilien.de/de/kontakt/kontaktformular

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:

Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:

Das Menü ist momentan nicht gut mit der Tastatur bedienbar. Wir arbeiten an einer neuen Version des Menüs.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg
Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam

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Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 04.07.2025 erstellt.

Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2025 überprüft.

Quelle: https://www.e-recht24.de