vent immobilien Leistungsanspruch

Die Grundsteuer in Brandenburg beruhte bislang auf Einheitswerten aus dem Jahr 1935. Ab 2025 soll der tatsächliche Immobilienwert die Basis für die Berechnung der Steuer bilden. Das Ziel dieser Umstellung ist es, das Steueraufkommen insgesamt auf dem jetzigen Niveau zu halten, aber die Kosten sozial gerechter zu verteilen. Ob es für die Eigentümerinnen und Eigentümer teurer wird, lässt sich also pauschal nicht sagen. Es kommt auf das Grundstück, das Gebäude und die Nutzungsart an.

Stichtag: 01.01.2022

Die Finanzämter beginnen bereits 2022 damit, die Immobilien in ihrem Zuständigkeitsbereich neu zu bewerten. Hierzu müssen Eigentümerinnen und Eigentümer aktuelle Daten zu ihrer Immobilie an das Finanzamt weiterleiten. Handelt es sich um ein Wohngrundstück, sind beispielsweise folgende Informationen notwendig:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes
  • ortsübliche Miete

Der Stichtag für alle Angaben ist der 01.01.2022.

Elektronische Datenübermittlung

Die Informationen zum Grundstück müssen in einer sogenannten Feststellungserklärung an die Finanzämter übermittelt werden. Entweder schreiben die Finanzämter vorab die Eigentümerinnen und Eigentümer gesondert an oder die Bekanntmachung erfolgt auf anderen Wegen.

Voraussichtlich ab Juli 2022 wird die elektronische Datenübermittelung über über die Online-Plattform ELSTER möglich sein. Nach derzeitigem Stand läuft die Frist hierfür bis zum 31.10.2022. Bis zur Abgabe der Daten bleibt also noch etwas Zeit. Aber wer die notwendigen Informationen nicht zur Hand hat, sollte jetzt damit anfangen, sie in Erfahrung zu bringen. Sonst könnte es am Ende doch knapp werden.

Sind die Daten richtig und vollständig?

Wer die notwendigen Informationen zur Berechnung der neuen Grundsteuer nicht vorliegen hat oder unsicher ist, sollte externe Unterstützung in Anspruch nehmen. Unser Team kennt den Markt in der Region genau und hilft Ihnen gern. So können Sie sichergehen, dass Ihre Daten ordnungsgemäß und fristgerecht beim Finanzamt ankommen.