vent immobilien Leistungsanspruch

Die Menschen in unserer heutigen Gesellschaft werden zunehmend älter und erkranken immer häufiger an den sogenannten „Volkskrankheiten“ zu denen z. B. auch „Demenz“ gehört. Viele ältere und erkranke Personen sind dann oft mit den anfallenden täglichen Aufgaben in und um das eigene Heim überfordert.

Die kleinen Irrtümer!

Löblich, dass viele Familienangehörige oder Bekannte die Aufgabe des privaten Betreuers übernehmen möchten, um die Betroffenen nicht in einem Heim unterbringen zu müssen.

Wenn der Betreute dann z. B. in einem Einfamilienhaus wohnt, beispielweise in Fürstenwalde, Bad Saarow, Wendisch Rietz oder Storkow, fangen oftmals die Probleme an.

Meist reichen die Ersparnisse oder die monatlichen Bezüge nicht mehr aus, um die Kosten für die Pflege zu decken. Somit kommt es in vielen Fällen dazu, dass der Grundbesitz zur Kostendeckung veräußert werden muss.

Als Betreuer richtig handeln!

Folgerichtig suchen private Betreuer den Weg nach Bad Saarow oder Beeskow in unsere Büros, um einen möglichen Verkaufsprozess der Immobilie des Betreuten in die Wege zu leiten.

Aber wie?

Hier reicht eine aus dem Internet ausgedruckte oder in Krankenhäusern ausgefüllte Vollmacht leider nicht aus.

Fehlende Aufklärung führt meist zu zeitaufwendigen Amtsgängen und zu einer längeren Wartezeit auf einen möglichen Verkauf.

Wie ist die richtige Herangehensweise?

Als privater Betreuer sollten Sie mit einer notariellen Generalvollmacht ausgestattet sein, die den Passus „Verkauf von Immobilien“ beinhalten oder Sie lassen sich vom Gericht mit Bestellungsurkunde und Betreuerausweis u.a. zum Verkauf von Immobilien bevollmächtigen.

Auch bei Betreuern von Berufswegen muss die Bestellungsurkunde den Passus „Verkauf von Immobilien und Grundbesitz“ ausdrücklich beinhalten.

Rechtzeitig vorsorgen!

Unser Tipp für jeden der ein Haus, ein Grundstück oder eine Wohnung besitzt:

Sichern Sie sich rechtzeitig für den Ernstfall ab, sodass Sie selbst entscheiden können, wen Sie mit dieser vertrauensvollen Aufgabe betrauen möchten.

Bei eigener Handlungsunfähigkeit kann nachträglich keine notarielle Generalvollmacht mehr ausgestellt werden!

Es bleibt dann nur noch der Gang zum Gericht und die Bestellung eines Betreuers, wobei dann vorab verschiedene Behördengänge nötig sind. Diese kosten meist wertvolle Zeit.

Bei jedem Verkauf durch einen privaten oder gerichtlichen Betreuer muss das zuständige Betreuungsgericht den Fall prüfen und die entsprechende Zustimmung erteilen.

Ein Gutachten zur Immobilie ist dann zwingend erforderlich.

Setzen Sie auf Sicherheit!

Im Fall einer Betreuung werden beim Privatverkauf viele Fehler gemacht. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung kann schnell versagt werden. Daher ist ein Privatverkauf in einem Betreuungsfall nicht ratsam!

Wir empfehlen Ihnen, im Vorfeld genau zu überdenken, wen Sie als Ihren späteren Betreuer einsetzen, da es hier auch zu Interessenskonflikten kommen kann.

Der Betreuer handelt wie ein Eigentümer, sollte absolut verlässlich und muss selbstverständlich auch bei der notariellen Beurkundung des Kaufvorgangs anwesend sein.

Das erwirtschaftete Geld geht zugunsten des Betreuten und wird für die nötige Pflege oder andere anfallende Kosten eingesetzt.

Wenn Sie weitere Infos wünschen, sprechen Sie uns gerne an!

Wir freuen uns auf Sie!