#  Maklerprovision in Brandenburg: Wie hoch sie ist, wer sie zahlt H2: Das Wichtigste in Kürze

    Details     Veröffentlicht: 04. November 2026

Lange galt in Brandenburg eine einfache Regel: Den Makler bezahlt der Käufer. Seit Ende 2020 ist das anders, und viele Eigentümer in Bad Saarow, Fürstenwalde und Storkow fragen sich vor dem Verkauf, mit welchen Kosten sie heute rechnen müssen. Wie hoch ist die übliche Provision, wann wird sie geteilt, und für welche Immobilien gelten Ausnahmen? Ein Überblick mit Rechenbeispielen aus der Region und den wichtigsten Punkten für den Maklervertrag.

## Das Wichtigste in Kürze

- In Brandenburg liegt die übliche **Maklerprovision** beim Immobilienverkauf bei insgesamt **7,14 Prozent** des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei hälftiger Teilung zahlen Verkäufer und Käufer jeweils **3,57 Prozent**.
- Die Höhe der Provision ist **gesetzlich nicht festgelegt** und wird im Maklervertrag vereinbart.
- Seit dem  **Dezember 2020** gilt beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern an private Käufer der **Halbteilungsgrundsatz**: Der Käufer zahlt nie mehr als der Verkäufer.
- Die Provision ist ein **Erfolgshonorar**. Sie wird erst fällig, wenn der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist.
- Für unbebaute Grundstücke, Mehrfamilienhäuser und Gewerbeobjekte gilt die Teilungspflicht nicht. Hier ist die Verteilung frei verhandelbar.
- Bei einem Kaufpreis von 450.000 Euro entfallen bei hälftiger Teilung rund **065 Euro** auf jede Seite.

Wer in Bad Saarow, Fürstenwalde oder Storkow eine Immobilie verkaufen möchte, rechnet früh durch, was am Ende übrig bleibt. Die **Maklerprovision in Brandenburg** ist dabei einer der größten Kostenpunkte und zugleich einer der am häufigsten missverstandenen. Viele Eigentümer kennen noch die Zeit, in der in Brandenburg allein der Käufer gezahlt hat. Das hat sich 2020 grundlegend geändert. Dieser Ratgeber zeigt, welche Provision heute üblich ist, wer sie trägt und worauf Sie bei der Vereinbarung achten sollten.

## So hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg 2026

**Die Maklerprovision, auch Courtage genannt, ist das Honorar, das ein Makler für die erfolgreiche Vermittlung eines Kaufvertrags erhält.** In Brandenburg liegt sie üblicherweise bei 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer, das entspricht 6 Prozent netto. Werden die Kosten geteilt, tragen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 Prozent.

Diese Werte sind **marktübliche Richtwerte**, keine gesetzliche Gebühr. Die konkrete Höhe kann im Maklervertrag abweichend vereinbart werden. \[PRÜFEN: Stand Oktober 2026, vor Veröffentlichung aktualisieren\] Was das in Euro bedeutet, zeigt die Übersicht:

 | Kaufpreis | Anteil Verkäufer (3,57 %) | Gesamt (7,14 %) |
|---|---|---|
| 250.000 Euro, z. B. Wohnung in Fürstenwalde | 8.925 Euro | 17.850 Euro |
| 450.000 Euro, z. B. Einfamilienhaus in Storkow | 16.065 Euro | 32.130 Euro |
| 750.000 Euro, z. B. Haus in Seenähe in Bad Saarow | 26.775 Euro | 53.550 Euro |

## Wer zahlt den Makler? Die Halbteilung seit 2020 einfach erklärt

**Beim Verkauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses an einen privaten Käufer darf der Käufer höchstens die Hälfte der Provision tragen.** Geregelt ist das in den Paragrafen 656a bis 656d des Bürgerlichen Gesetzbuchs ([https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/\_\_656c.html](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__656c.html)). Vor der Reform zahlte in Brandenburg häufig der Käufer die gesamte Provision. In der Praxis gibt es heute drei Konstellationen:

- **Makler für beide Seiten tätig:** Verkäufer und Käufer zahlen jeweils den gleichen Betrag. Verzichtet der Makler gegenüber einer Seite auf seine Provision, gilt das automatisch auch für die andere.
- **Nur der Verkäufer beauftragt den Makler:** Der Verkäufer kann höchstens die Hälfte an den Käufer weitergeben. Der Käuferanteil wird erst fällig, wenn der Verkäufer seinen Anteil nachweislich bezahlt hat.
- **Der Verkäufer übernimmt die Provision vollständig:** Das ist zulässig und wird gelegentlich genutzt, um ein Angebot für Käufer attraktiver zu machen.

Der Maklervertrag über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus muss zudem in **Textform** geschlossen werden, eine E-Mail genügt. Der Bundesgerichtshof hat 2025 bestätigt, dass eine Vereinbarung, die den Käufer entgegen dieser Regeln voll belastet, insgesamt unwirksam ist. \[PRÜFEN: BGH, Urteil vom 06.03.2025, I ZR 138/24\]

## Für diese Immobilien gilt die Teilungspflicht nicht

**Die gesetzliche Halbteilung betrifft nur Wohnungen und Einfamilienhäuser, die an Verbraucher verkauft werden.** Bei allen anderen Objekten können Verkäufer, Käufer und Makler die Verteilung frei vereinbaren. Dazu gehören:

- unbebaute Grundstücke und Baugrundstücke
- Mehrfamilienhäuser und Wohn- und Geschäftshäuser
- Gewerbeimmobilien
- Verkäufe, bei denen der Käufer ein Unternehmen ist

Gerade rund um den Scharmützelsee ist das relevant, denn Baugrundstücke werden hier regelmäßig gehandelt. Wer ein [Grundstück verkaufen in Bad Saarow](https://www.vent-immobilien.de/grundstueck-verkaufen-bad-saarow) möchte, sollte die Provisionsverteilung deshalb bewusst im Maklervertrag festlegen.

## Erst der Notartermin entscheidet: Wann die Provision fällig wird

**Die Provision wird erst fällig, wenn ein wirksamer notarieller Kaufvertrag zustande gekommen ist.** Kommt kein Verkauf zustande, fällt in der Regel auch keine Provision an. Dieses Erfolgsprinzip unterscheidet den Makler von vielen anderen Dienstleistern, die nach Aufwand bezahlt werden.

## Provision und Verkaufserlös: Warum der Prozentsatz nicht alles ist

**Für Eigentümer zählt am Ende der Betrag, der nach allen Kosten auf dem Konto ankommt, nicht allein die Höhe der Provision.** Ein zu niedrig angesetzter Angebotspreis oder eine Verhandlung ohne Marktkenntnis kann einen Verkäufer schnell mehr kosten als die Courtage selbst. Umgekehrt kann ein zu hoch angesetzter Preis dazu führen, dass eine Immobilie lange auf dem Markt steht und am Ende mit Abschlag verkauft wird.

In Lagen wie Bad Saarow oder Fürstenwalde, in denen die Preise je nach Objekt, Zustand und Entfernung zum Wasser stark schwanken, ist eine realistische Preisfindung deshalb besonders wichtig. Welche Fehler beim Privatverkauf häufig passieren, lesen Sie im Ratgeber [Ohne Makler verkaufen: klassische Fehler](https://www.vent-immobilien.de/immobilienwissen/ohne-makler-verkaufen-klassische-fehler-beim-privaten-immobilienverkauf)

## Maklerprovision vereinbaren: Diese Punkte gehören in den Vertrag

**Ein guter Maklervertrag regelt neben der Provision vor allem Leistungen, Laufzeit und Kündigung.** Prüfen Sie vor der Unterschrift insbesondere diese Punkte:

- **Höhe und Verteilung:** Wie hoch ist die Provision, und wer trägt welchen Anteil?
- **Leistungsumfang:** Welche Leistungen sind enthalten, etwa Bewertung, Exposé, Besichtigungen und Notarvorbereitung?
- **Laufzeit und Kündigung:** Wie lange gilt der Vertrag, und wie kann er beendet werden?
- **Alleinauftrag:** Ist der Makler exklusiv beauftragt, und welche Pflichten hat er dann?

Mehr zu typischen Klauseln finden Sie im Beitrag [Maklerverträge: das Kleingedruckte lesen](https://www.vent-immobilien.de/immobilienwissen/maklervertraege-das-kleingedruckte-lesen). Fällt beim Verkauf Spekulationssteuer an, kann die Provision unter Umständen den steuerpflichtigen Gewinn mindern. Wann das der Fall ist, erklärt unser Ratgeber zur [Spekulationssteuer bei Immobilien](https://www.vent-immobilien.de/immobilienwissen/spekulationssteuer-immobilien-bad-saarow). Die konkrete Berechnung übernimmt Ihr Steuerberater.

## Fazit

Die Maklerprovision in Brandenburg liegt üblicherweise bei 7,14 Prozent und wird bei Wohnungen und Einfamilienhäusern seit 2020 meist hälftig geteilt. Der Käufer zahlt dabei nie mehr als der Verkäufer. Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern und Gewerbeobjekten ist die Verteilung frei verhandelbar. Entscheidend für Verkäufer in Bad Saarow und Umgebung ist ein klarer Maklervertrag und ein realistischer Angebotspreis.

## Häufige Fragen zur Maklerprovision in Brandenburg

### Wie hoch ist die Maklerprovision in Brandenburg beim Hausverkauf?

Üblich sind insgesamt 7,14 Prozent des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Bei hälftiger Teilung zahlen Verkäufer und Käufer jeweils 3,57 Prozent. Die Höhe ist gesetzlich nicht festgelegt und wird im Maklervertrag vereinbart.

### Muss der Käufer in Brandenburg die Hälfte der Provision zahlen?

Nicht zwingend. Der Käufer darf bei Wohnungen und Einfamilienhäusern höchstens die Hälfte tragen. Der Verkäufer kann die Provision auch vollständig übernehmen.

### Ist die Maklerprovision bei einem Grundstück in Bad Saarow frei verhandelbar?

Ja. Für unbebaute Grundstücke gilt die gesetzliche Halbteilung nicht. Verkäufer, Käufer und Makler können die Verteilung frei vereinbaren.

### Wann muss ich als Verkäufer die Maklerprovision bezahlen?

Die Provision wird fällig, sobald der notarielle Kaufvertrag wirksam geschlossen ist. Den genauen Zahlungszeitpunkt regelt der Maklervertrag.

### Was passiert, wenn der Verkauf nicht zustande kommt?

Dann fällt in der Regel keine Provision an, denn sie ist an den erfolgreichen Abschluss gebunden. Ob einzelne Auslagen erstattet werden, ergibt sich aus dem Maklervertrag.

### Kann ich die Maklerprovision von der Steuer absetzen?

Beim Verkauf einer selbst genutzten Immobilie in der Regel nicht. Ist der Verkauf steuerpflichtig, kann die Provision den Veräußerungsgewinn mindern. Das klärt im Einzelfall am besten ein Steuerberater.

Sie möchten wissen, welcher Verkaufspreis für Ihre Immobilie am Scharmützelsee realistisch ist und mit welchen Kosten Sie rechnen sollten? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit Sascha Schenk[: **Jetzt Immobilie verkaufen** ](https://www.vent-immobilien.de/immobilien-verkaufen)

**Hinweis:** Dieser Artikel ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Fragen zu einem konkreten Maklervertrag wenden Sie sich an einen Rechtsanwalt, bei steuerlichen Fragen an einen Steuerberater.

 ### Über den Autor: [Sascha Schenk](https://www.vent-immobilien.de/autor/sascha-schenk)

 Professionell & nahbar

Sascha Schenk ist Diplom-Immobilienfachwirt (EIA), Geschäftsführer und seit 2009 in der professionellen Vermittlung sowie Bewertung regionaler Immobilien tätig. Als Gutachter im Gutachterausschuss des Landkreises Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) bringt er fundierte Marktkenntnis und jahrelange Erfahrung ein, um präzise und verlässliche Bewertungen zu gewährleisten.

Für ihn ist Immobilienberatung mehr als nur ein Geschäft – sie ist eine Verantwortung, die auf Vertrauen, Transparenz und einem respektvollen Miteinander basiert. Sein Anspruch: höchste fachliche Präzision, rechtliche Sicherheit und ein menschlicher Umgang auf Augenhöhe. Denn Immobilien sind nicht nur Werte, sie sind vor allem Vertrauenssache.

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