#  Heizungsgesetz entschärft: Was die GModG-Reform für Eigentümer in Bad Saarow bedeutet

    Details     Veröffentlicht: 05. August 2026

Der Bundestag hat die umstrittene 65-Prozent-Pflicht beim Heizungstausch gekippt. Was bedeutet das neue Gebäudemodernisierungsgesetz für Eigentümer, die in Bad Saarow oder am Scharmützelsee eine Immobilie besitzen oder verkaufen möchten? Wir erklären, was sich ändert, was gleich bleibt – und warum das gerade für den hochwertigen Bestand in der Region eine Erleichterung ist.

## Das Wichtigste in Kürze

- Der Bundestag hat am  **Juli 2026** das **Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)** beschlossen – es löst das bisherige Heizungsgesetz (GEG) ab und tritt voraussichtlich zum **1. November 2026** in Kraft.
- Die **65-Prozent-Pflicht** für erneuerbare Energien beim Heizungstausch entfällt vollständig.
- Eigentümer entscheiden künftig **technologieoffen**: Wärmepumpe, Gas, Öl, Fernwärme und Hybridlösungen bleiben alle erlaubt.
- Funktionierende Bestandsheizungen dürfen **unbegrenzt weiterlaufen** – eine Austauschpflicht gibt es weiterhin nicht.
- Ab **2029** gilt für neu eingebaute fossile Heizungen eine „Bio-Treppe": Ein steigender Pflichtanteil klimaneutraler Brennstoffe, beginnend bei 10 Prozent.
- Gerade im hochpreisigen Segment rund um den **Scharmützelsee** entfällt damit ein Unsicherheitsfaktor, der Kaufentscheidungen zuletzt spürbar gebremst hat.

Für Eigentümer und Kaufinteressenten in Bad Saarow, Fürstenwalde und Storkow ging es beim Heizungsgesetz zuletzt vor allem um eine Frage: Wie teuer wird die nächste Heizungsmodernisierung, und wie viel Entscheidungsfreiheit bleibt dabei? Der Bundestag hat mit dem am 10. Juli 2026 beschlossenen Gebäudemodernisierungsgesetz eine Antwort geliefert, die vor allem eines bringt: mehr Freiheit. Was sich konkret ändert und wie sich das auf den Immobilienmarkt in der Scharmützelsee-Region auswirkt, ordnen wir hier ein.

## Was ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz ersetzt das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG), besser bekannt als „Heizungsgesetz". Der Bundestag hat es am 10. Juli 2026 in namentlicher Abstimmung beschlossen (322 Ja-Stimmen, 272 Nein-Stimmen). Nach Verkündung im Bundesgesetzblatt soll es voraussichtlich zum 1. November 2026 in Kraft treten.

Am grundsätzlichen Ziel – klimafreundlicheres Heizen – ändert sich nichts. Der Weg dorthin wird jedoch deutlich flexibler: Statt einer starren Technologievorgabe setzt der Gesetzgeber jetzt auf Wahlfreiheit und längere Übergangsfristen.

## Die wichtigste Änderung: Die 65-Prozent-Regel entfällt

Die bisherige Pflicht, beim Heizungstausch mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien einzusetzen, fällt mit dem GModG **komplett weg**. Eigentümer in Bad Saarow müssen sich beim Einbau einer neuen Heizung nicht mehr auf eine bestimmte Technologie festlegen lassen.

Stattdessen gilt: Wärmepumpe, Fernwärme, Biomasse, Hybridlösungen sowie klassische Gas- oder Ölheizung stehen gleichberechtigt zur Wahl. Gerade bei größeren oder denkmalgeschützten Objekten am Scharmützelsee, bei denen eine Wärmepumpen-Nachrüstung baulich oder wirtschaftlich schwierig war, schafft da spürbar mehr Planungssicherheit.

## Was gilt für bestehende Heizungen?

Für bereits eingebaute Heizungen ändert sich praktisch nichts: Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es weiterhin nicht – auch nicht für Öl- und Gasheizungen. Wer eine intakte Anlage besitzt, darf sie unverändert weiterbetreiben.

Zusätzlich entfällt mit dem GModG die bisherige 30-Jahre-Austauschpflicht für alte Konstanttemperaturkessel. Auch für den Havarie-Fall – den irreparablen Defekt einer Heizung – bleibt es bei einer praxisnahen Lösung: Eine defekte Gas- oder Ölheizung darf übergangsweise durch eine neue fossile Heizung ersetzt werden, bevor mittelfristig verbindliche Anteile klimaneutraler Brennstoffe greifen.

## Neue Heizungen ab 2029: Die „Bio-Treppe"

Wer ab 2029 eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen lässt, muss künftig schrittweise steigende Anteile CO₂-neutraler Brennstoffe beimischen. Diese sogenannte Bio-Treppe ist der zentrale Klimaschutzhebel des GModG: Der Pflichtanteil beginnt 2029 bei 10 Prozent und steigt bis 2040 schrittweise auf 60 Prozent.

Wichtig für Eigentümer in Bad Saarow und Umgebung: Diese Regelung betrifft ausschließlich **neu eingebaute** fossile Heizungen ab 2029 – bestehende Anlagen sind davon nicht betroffen.

## Was bedeutet die Reform für den Premium-Immobilienmarkt am Scharmützelsee?

Die Region um Bad Saarow und den Scharmützelsee zieht seit Jahren zahlungskräftige Käufer aus Berlin an, die häufig in hochwertige Bestandsimmobilien investieren. Gerade bei solchen Objekten – oft mit individueller Architektur, teils denkmalgeschützt oder technisch aufwendig zu sanieren – hatte die bisherige 65-Prozent-Pflicht regelmäßig für Unsicherheit gesorgt: Passt eine Wärmepumpe überhaupt zum Gebäude, und was kostet die Umrüstung wirklich?

Diese Unsicherheit fällt mit der Technologieoffenheit des GModG weitgehend weg. Für Käufer bedeutet das: Sie können eine Immobilie in Bad Saarow oder Fürstenwalde erwerben, ohne kurzfristig eine teure und technisch komplexe Heizungsumrüstung einplanen zu müssen. Das kann Kaufentscheidungen in der Region spürbar erleichtern.

## Was bedeutet das für den Immobilienverkauf in Bad Saarow?

Für Verkäufer bringt die Reform vor allem eines: mehr Planungssicherheit in Verkaufsgesprächen. Wer eine Immobilie in Bad Saarow, Fürstenwalde oder Storkow verkaufen möchte, muss potenziellen Käufern nicht mehr mit einem drohenden Zwangsaustausch der Heizung argumentieren – ein Aspekt, der gerade bei hochwertigen Objekten oft Kaufinteressenten verunsichert hat.

Unverändert wichtig bleibt der **Energieausweis**: Er ist bei Verkauf, Vermietung und Neubau weiterhin gesetzlich vorgeschrieben. Fehlt er oder ist er fehlerhaft, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Eigentümer sollten ihn daher frühzeitig vor dem Verkaufsprozess prüfen lassen – die Energieeffizienz eines Objekts bleibt ein Faktor, den Käufer bei der Preisfindung berücksichtigen, unabhängig von der Gesetzesreform.

Eine [professionelle Immobilienbewertung](https://www.vent-immobilien.de/index.php?Itemid=484) hilft dabei einzuschätzen, wie sich der energetische Zustand eines Objekts auf den erzielbaren Verkaufspreis in der Scharmützelsee-Region auswirkt.

## Fazit

Das Gebäudemodernisierungsgesetz nimmt Eigentümern in Bad Saarow und der Scharmützelsee-Region einen erheblichen Teil der Unsicherheit, die das bisherige Heizungsgesetz ausgelöst hatte. Die 65-Prozent-Pflicht ist Geschichte, bestehende Heizungen dürfen weiterlaufen, und neue Anlagen können technologieoffen gewählt werden – gerade für den hochwertigen Bestand in der Region eine spürbare Erleichterung. Wer dennoch eine Modernisierung plant oder eine Immobilie verkaufen möchte, sollte den energetischen Zustand realistisch einschätzen lassen.

## Häufige Fragen zum neuen Heizungsgesetz

### Muss ich meine Ölheizung in Bad Saarow jetzt austauschen?

Nein. Eine generelle Austauschpflicht für funktionierende Bestandsheizungen gibt es auch nach dem GModG nicht. Öl- und Gasheizungen dürfen unbegrenzt weiterbetrieben werden, solange sie funktionieren.

### Wird eine Wärmepumpe für denkmalgeschützte oder historische Immobilien am Scharmützelsee jetzt zur Pflicht?

Nein. Mit der Technologieoffenheit des GModG entfällt die Pflicht zu einer bestimmten Heiztechnik vollständig. Gerade bei baulich anspruchsvollen Objekten können Eigentümer weiterhin frei zwischen verschiedenen Lösungen wählen.

### Was bedeutet die „Bio-Treppe" konkret?

Ab 2029 müssen neu eingebaute fossile Heizungen einen steigenden Anteil klimaneutraler Brennstoffe nutzen – beginnend bei 10 Prozent, steigend bis 60 Prozent im Jahr 2040. Bestehende Heizungen sind davon nicht betroffen.

### Wann tritt das neue Gesetz in Kraft?

Der Bundestag hat das GModG am 10. Juli 2026 beschlossen. Das Inkrafttreten wird voraussichtlich zum 1. November 2026 erwartet, nach Verkündung im Bundesgesetzblatt.

### Erleichtert die Reform den Immobilienkauf für Berliner Interessenten in Bad Saarow?

Indirekt ja: Da keine kurzfristige, technologisch festgelegte Umrüstung mehr droht, sinkt für Käufer das Risiko unerwartet hoher Folgekosten – ein Faktor, der Kaufentscheidungen bei hochwertigen Bestandsobjekten oft verzögert hat.

### Brauche ich beim Hausverkauf in Bad Saarow trotzdem einen Energieausweis?

Ja. Der Energieausweis bleibt bei Verkauf, Vermietung und Neubau gesetzlich verpflichtend, unabhängig von der Heizungsgesetz-Reform. Fehlt er, drohen Bußgelder bis zu 10.000 Euro.

Planen Sie den Verkauf Ihrer Immobilie in Bad Saarow, Fürstenwalde oder Storkow und möchten wissen, wie sich der energetische Zustand auf den Marktwert auswirkt? Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch mit Sascha Schenk – [Jetzt Immobilie verkaufen](https://www.vent-immobilien.de/index.php?Itemid=155).

Über den Autor: [Sascha Schenk](https://www.vent-immobilien.de/autor/sascha-schenk) ist Diplom-Immobilienfachwirt (EIA), zertifizierter Sachverständiger und Geschäftsführer von VENT Immobilien. Er begleitet Eigentümer im Landkreis Oder-Spree beim Verkauf, der Bewertung und der Vermietung von Immobilien in Bad Saarow, Fürstenwalde und Umgebung.

 ### Über den Autor: [Sascha Schenk](https://www.vent-immobilien.de/autor/sascha-schenk)

 Professionell &amp; nahbar

Sascha Schenk ist Diplom-Immobilienfachwirt (EIA), Geschäftsführer und seit 2009 in der professionellen Vermittlung sowie Bewertung regionaler Immobilien tätig. Als Gutachter im Gutachterausschuss des Landkreises Oder-Spree und in der Stadt Frankfurt (Oder) bringt er fundierte Marktkenntnis und jahrelange Erfahrung ein, um präzise und verlässliche Bewertungen zu gewährleisten.

Für ihn ist Immobilienberatung mehr als nur ein Geschäft – sie ist eine Verantwortung, die auf Vertrauen, Transparenz und einem respektvollen Miteinander basiert. Sein Anspruch: höchste fachliche Präzision, rechtliche Sicherheit und ein menschlicher Umgang auf Augenhöhe. Denn Immobilien sind nicht nur Werte, sie sind vor allem Vertrauenssache.

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